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NEUE VERORDNUNG VON BEZUG AKTIVSAUERSTOFF AB 1. JANUAR 2023

Der Bundesrat hat eine neue Verordnung VVSG verabschiedet, welche am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Dies bedeutet, dass für den Erwerb von Aktiv-Sauerstoff mit einer Konzentration von mehr als 12% eine Bewilligung erforderlich ist. Wir als Fachhändler haben auf Bestellung die Produkte von Bayrosoft, Dryden Aqua Prestige und Dryden Aqua Oxi verkauft. Diese Produkte fallen jetzt unter diese neue Verordnung.

Als Fachhändler muss man ab dem 01.01.2023 im Besitz einer Fedpol Bewilligung sein.

Für Sie als Schwimmbad-Kunde heisst das:

Ab dem 1. Januar 2023 ist es uns gesetzlich verboten, diese Produkte an Kunden ohne Bewilligung auszuhändigen.

Eine Bewilligung ist beim FedPol über das Onlineportal zu beantragen, welche voraussichtlich 3 Jahre gültig ist. Das Bewilligungsgesuch ist durch den Kunden persönlich vorzunehmen.

Da wir diese Produkte nur auf Bestellung und an eine kleine Kundengruppe verkauft haben, haben wir uns entschieden, künftig diese Produkte NICHT mehr anzubieten.

Wir verweisen Sie bei Bestellungen von oben genannten Produkten auf einen Schwimmbad-Fachhändler.

Besten Dank für Ihr Verständnis.